Wegen der stark ansteigenden Infektionszahlen sind mit der neuen Corona-Schutzverordnung NRW vom 30. Oktober 2020 massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens verkündet worden:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Alle Lauftreffs und Gymnastikkurse des LCW sind daher für die Zeit vom 2.-30. November 2020 abgesagt.
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